In der Süddeutschen Zeitung vom 25.12.2017 wurde ein interessanter Artikel veröffentlicht, in dem es um den Nutzen öffentlicher Daten geht, der schon seit geraumer Zeit von der Öffentlichen Hand nicht erkannt wurde.
Eine in Berlin im Jahre 2008 von einem Studenten entwickelte erste mobile Nahverkehrs-App erfreute sich großer Nachfrage, wurde aber schon kurz nach Erscheinen vom lokalen Nahverkehrsbetreiber verboten. Die Nutzer protestierten massenhaft, schon kurz danach durfte die App weiter verwendet werden, nur mit einem Vermerk versehen, dass dies keine offizielle App der Verkehrsbetriebe sei.
Diese kurze Geschichte wirft auch einen Blick auf den Umgang mit öffentlichen Daten in diesem Lande. Mittlerweile gibt es viele ähnliche Apps in vielen Städten, auch überregionale, aber um die Verbreitung öffentlicher Daten steht es nach wie vor nicht sehr gut. Neben einer Innovationsbremse führt dies oft auch zur Verhinderung der Teilhabe von BürgerInnen, z.B. wenn es um Informationen für Behinderte geht (Barrierefreiheit). Bei der Veröffentlichung von Daten ist allerdings folgendes zu beachten:
- Die Daten werden von oder im Auftrag von Organisationen im Besitz der öffentlichen Hand für deren Zwecke erhoben.
- Diese Daten werden oft zwischen den Organisationen bereits nach standardisierten Verfahren ausgetauscht, es ist ohne nennenswerte Mehrkosten möglich, die Daten auch öffentlich zur Verfügung zu stellen.
- Der volkswirtschaftliche Nutzen von OpenData steht außer Diskussion, auch und gerade im Verkehrsbereich.
- Die Verweigerungshaltung in Deutschland schadet der Verkehrswende, weil intermodale Verkehrsalternativen unter Einbeziehung des öffentlichen Verkehrs nur bei verfügbarer Datenbasis ermittelt werden können.
Daten sind Teil der digitalen Infrastruktur. Nur wenn sie öffentlich zur Verfügung stehen, können sie für die Entwicklung neuer Services durch Dritte genutzt werden. Das gilt neben Verkehrsdaten auch für Daten von Stadtverwaltungen. Einwohnerzahl und -struktur, Verkehrsaufkommen, Lärm- und Emissionsbelastung, Parkplätze, Fahrradwege, Barrierefreiheit u.v.a.m. Die Daten könnten Grundlage sein für neue, nutzbringende IT-Anwendungen auf Mobilgeräten und PCs, z.B. für Immobiliensuchportale oder Forschungseinrichtungen. Solcherlei Apps könnten Erkenntnisse bereitstellen, welche den Gemeinden selbst wiederum nützlich wären. Eine Kaskade von direkten und indirekten Nutzen könnte entstehen. Die Berliner Anwendung "BrokenLifts" informiert z.B. über Barrierefreiheit in Bahnhöfen für Behinderte und Mütter mit Kinderwagen. Es gibt viele Beispiele für Nutzen solcher Anwendungen, auch im Planungsprozess der öffentlichen Hand selbst, wenn es z.B. darum geht, statistische Daten, die verfügbar sind, für Planung von Streckennetzen für die Zukunft nutzen zu können. Das Ausland ist da meistens schon viel weiter. Ein wichtiger Grund dafür in Deutschland: Fehlender politischer Wille! Hierzulande erkennt man erst langsam, welchen Nutzen die Zahlenberge beinhalten können. In Hamburg gibt es bereits ein Transparenzgesetz, das festlegt, dass alles, was nicht als "geheim" eingestuft wird oder dem Datenschutz unterliegt (im wesentlichen persönliche Daten), der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden muss. Auf Bundesebene gibt es bereits seit Frühjahr 2017 ein Open Data Gesetz, das noch um Ländergesetze zu ergänzen ist. Es ist ein zentraler und wichtiger Teil der vielbeschworenen Digitalisierungsstrategie und benötigt auch entsprechende Ressourcen, ohne die es nur beim Lippenbekenntnis bleibt.
Siehe auch:. Umgang mit Verkehrsdaten - offene Daten können uns mobiler machen