In der Metropolregion Hamburg wird derzeit ein Werkzeugkasten für die Einführung und Weiterentwicklung flexibler Bedienformen und Bürgerbussen realisiert. 

Ausgangslage ist die Voraussage, dass die Bevölkerung der Stadt Hamburg zwar bis 2030 um weitere 7,5% wachsen wird, in den ländlichen Bereichen der Region wird dagegen voraussichtlich die Bevölkerungszahl zurückgehen. Die Metropolregion ist definiert durch das Stadtgebiet Hamburg und viele Landkreise der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, ein Einzugsgebiet von ca 5 Mio Einwohnern. Es stellt sich die Frage nach der Erhaltung und Weiterentwicklung des ÖPNV (Öffentlicher Personen-Nahverkehr) vor dem Hintergrund geringerer Finanzierungsmöglichkeiten durch die Öffentliche Hand und gleichzeitig sinkenden Bevölkerungszahlen in den ländlichen Gebieten.

Das Projekt "Flexible Bedienformen" läuft von Anfang 2015 bis Anfang 2018 und soll Handlungsempfehlungen aussprechen für die Bereiche Genehmigungspraxis, Tarife und Tarifintegration, Fahrgastinformation, Marketing, Haltestelleninformation und Barrierefreiheit (dabei sind besonders die Fahrgastinformationen für die datagon GmbH von besonderer Bedeutung, da flexible Bedienformen besondere Anforderungen stellen). Es werden insgesamt 57 flexible Bedienformen analysiert sowie Standards und technische, organisatorische und juristische Lösungen für die Verbesserung des Angebots flexibler Bedienformen entwickelt. Dabei stellt die große Heterogenität der Anbieter eine besondere Herausforderung dar. So sind z.T. Produktbezeichnungen, Kundenkontakt, Betriebskonzepte, Tarife und Angebotsformen sehr unterschiedlich. Eine Harmonisierung könnte Modellcharakter für andere Regionen haben.

Das Projekt wird finanziert von der Metropolregion Hamburg, den beteiligten Landkreisen und dem Verkehrsverbund Hamburg (HVV). Projektträger ist der Kreis Ostholstein, beteiligt sind die Landkreise in der Metropolregion, der HVV, NAH.SH GmbH und ein Konsortium privater Firmen.

Im Zusammenhang mit der Fahrgastinformation ist zu bemerken, dass diese von der Art der Genehmigung abhängt. So ist die Pflicht zur Fahrgastinformation bei allen Verkehren gegeben, die nach § 42 PBefG genehmigt wurden. Das trifft insbesondere für die Bürgerbusverkehre der Metropolregion nördlich der Elbe zu. Dahingegen sind flexible Bedienformen südlich der Elbe auf der Grundlage von § 49 PBefG genehmigt und unterliegen nicht der Pflicht zur Fahrgastinformation. Bei der Fahrgastinformationen sind auch für behinderte Menschen im Rahmen der Barrierefreiheit besondere Anforderungen zu berücksichtigen. Außerdem sollten Fahrgastinformationen zur Finanzierungsbereitschaft der Kommunen passen, da im Unterschied zum fixen ÖPNV die flexiblen Bedienformen gleichbleibenden oder gar steigenden Zuschussbedarf pro zusätzlichem Fahrgast erzeugen. In einem Dokument "W6-Fahrgastinformation" werden u.a. auch Anforderungen an "Elektronische Fahrplanauskünfte" für flexible Angebote genannt: 

  • - Die vollständige Integration flexibler Angebote in elektronischer Fahrplanauskünfte wird gefordert. So müssen alle Fahrtmöglichkeiten anhand einer Quell-/Zielabfrage beauskunftet werden können, auch für Wegeketten mit konventionellem Linienverkehr, z.B. der HAFAS-Auskunft der Bahn. Es werden also intermodale Auskünfte gefordert. Für Flächenverkehre sind die potentiellen Abfahrtszeiten an den Anschlusshaltestellen auszugeben und für die Ziele auch ggfs. bis zur Haustür zu beauskunften. Dabei müssen die Ankunftszeiten zur gewählen Haltestelle maximal geschätzt werden (durchschnittliche PKW-Fahrtzeit). 
  • - Aspekte der Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen (z.B. Skalierbarkeit der Anzeige und ggfs auch akustische Wiedergabefähigkeit).
  • - Werden auch Buchungen und Bezahlmöglichkeiten für konventionelle Teilstrecken angeboten, sind sie auch für die flexiblen Bedienformen gefordert. Das Ziel muss sein, die gesamte Wegstrecke verkehrsmittelübergreifend buchen und bezahlen zu können.
  • - Sofern Echtzeitinformationen für konventionelle Teilstrecken angeboten werden, sind sie auch für die flexiblen Bedienstrecken anzugeben.
  • - Bei den flexiblen Bedienformen ist eindeutig erkennbar anzugeben, dass hier eine vorherige Anmeldung zu erfolgen hat und dabei auch, wo und mit welcher Telefonnummer, auf welcher Homepage oder über welche App.
Für Bürgerbusse gelten die folgenden Anforderungen an die elektronische Fahrplanauskunft:

- Bürgerbusse müssen vollständig in die elektronische Fahrplanauskunft integriert werden. Alle Fahrtmöglichkeiten müssen mit Quell-/Zielkombination auch für Wegeketten mit konventionellem Linienverkehr beauskunftet werden.
- Aspekte der Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen (s.o.).
- Sofern Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten für den konventionellen Verkehr angeboten werden, müssen sie auch für die Bürgerbusse angeboten werden.
- Dasselbe gilt analog für Echtzeitinformationen.

Beispiel:

Fahrplanauskunft mit flexiblen Bedienformen